Unterlagen sammeln
Bewahren Sie Sterbeurkunden, Rechnungen und wichtige Schreiben zusammen auf. Notieren Sie offene Fragen und Ansprechpartner.
Im nördlichen Emsland für Sie daMit Zeit, Verständnis und einem offenen Ohr.
Nach dem Abschied
Nach der Beisetzung können noch Fragen offen sein. Wir besprechen mit Ihnen, was bereits erledigt wurde und welche Schritte noch anstehen.
Schritt für Schritt
Nicht alles ist sofort dran. Markieren Sie, was erledigt ist, wobei Sie Unterstützung möchten und was noch warten darf.
Welche Meldungen und Formalitäten wir übernommen haben, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Fragen Sie uns nach dem Stand, bevor Sie etwas doppelt veranlassen.

Bewahren Sie Sterbeurkunden, Rechnungen und wichtige Schreiben zusammen auf. Notieren Sie offene Fragen und Ansprechpartner.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Versicherungen, laufende Verträge und die Stellen, die noch informiert werden müssen.
Fragen zu Grabgestaltung, Pflege, Nutzungsrecht oder Beschriftung klären Sie mit der zuständigen Friedhofsverwaltung und den beauftragten Betrieben.
Bei Nachlassfragen und möglichen Rentenansprüchen können Fristen wichtig sein. Holen Sie dazu zeitnah Auskunft bei der zuständigen Stelle ein. Eine Hinterbliebenenrente muss beantragt werden.
Mit einer Danksagung können Sie sich für die Anteilnahme bedanken. Eine Gedenkseite hält Erinnerungen und Termine an einem Ort fest. Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns an.
Die Liste hilft, Zuständigkeiten und nächste Schritte festzuhalten. Klären Sie zuerst mit uns, was bereits erledigt wurde.
Eine Seite · am Bildschirm ausfüllbar und zum Ausdrucken. Speichern Sie die Datei zuerst auf Ihrem Gerät. Ihre Einträge bleiben in der PDF auf Ihrem Gerät.
Fragen Sie uns nach dem Stand der vereinbarten Aufgaben. Welche Meldungen und Formalitäten wir übernehmen, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab.
Die Liste ist eine Hilfe zum Ordnen Ihrer eigenen Aufgaben. Nicht jeder Punkt betrifft jede Familie. Tragen Sie ein, was in Ihrer Situation noch offen ist.
Bei einzelnen Angelegenheiten können Fristen gelten. Klären Sie mögliche Termine frühzeitig bei der zuständigen Stelle. Die Liste enthält keine verbindliche Fristenberechnung.