Zu Hause
Eine Ärztin oder ein Arzt muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Rufen Sie zuerst die Hausarztpraxis an. Ist sie nicht erreichbar, helfen wir Ihnen telefonisch, den passenden ärztlichen Kontakt vor Ort zu klären.
Im nördlichen Emsland für Sie daMit Zeit, Verständnis und einem offenen Ohr.
Akute Hilfe
Sie müssen nicht alles auf einmal klären. Rufen Sie uns an. Wir hören zu, fragen nach dem Sterbeort und der ärztlichen Feststellung und erklären Ihnen den nächsten Schritt.
Die ersten Schritte
Der richtige erste Schritt hängt davon ab, wo der Mensch verstorben ist und ob der Tod bereits ärztlich festgestellt wurde.
Eine Ärztin oder ein Arzt muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Rufen Sie zuerst die Hausarztpraxis an. Ist sie nicht erreichbar, helfen wir Ihnen telefonisch, den passenden ärztlichen Kontakt vor Ort zu klären.
Fragen Sie das Personal, ob die ärztliche Leichenschau erfolgt ist und wann die Abholung möglich ist. Rufen Sie uns anschließend an. Wir stimmen die weiteren Schritte mit der Einrichtung ab.
Folgen Sie den Hinweisen der Polizei oder Staatsanwaltschaft und verändern Sie nichts am unmittelbaren Umfeld. Informieren Sie uns gern parallel. Die Überführung erfolgt nach der behördlichen Freigabe.
Der erste Anruf
Sie brauchen für den ersten Anruf keine vollständigen Unterlagen und müssen noch keine Bestattungsform auswählen. Wenn eine Angabe fehlt, sagen Sie uns das einfach.
Unsere Begleitung
Wir besprechen mit Ihnen, was bereits geklärt ist und was wir als Nächstes veranlassen dürfen.
Sobald die ärztlichen oder behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind, vereinbaren wir mit Ihnen und dem Sterbeort die Überführung.
Wir übernehmen die vereinbarte Versorgung und bringen den verstorbenen Menschen in unsere geschützten Räumlichkeiten oder an den abgestimmten Ort.
Wir vereinbaren in Ruhe einen Termin und erklären, welche Entscheidungen für den weiteren Ablauf gebraucht werden.
Das darf noch warten
Bestattungsform, Ort, Musik, Blumen, Trauerdruck und die persönliche Gestaltung besprechen wir mit Ihnen nacheinander. Beim ersten Anruf geht es nur darum, die unmittelbaren Schritte sicher zu ordnen.
Damit wir die ersten Schritte sicher abstimmen können, fragen wir zunächst:
Fehlende Anschriften oder weitere Angaben können Sie später ergänzen. Rufen Sie auch an, wenn noch nicht alles feststeht.
Nein. Dafür ist beim ersten Anruf keine Entscheidung nötig. Wir erklären Ihnen später in Ruhe die möglichen Wege.
Nein. Rufen Sie auch dann an, wenn Ihnen noch keine Unterlagen vorliegen. Wir sagen Ihnen anschließend, was tatsächlich benötigt wird.
Die Überführung kann erfolgen, wenn die vorgeschriebene ärztliche Leichenschau abgeschlossen ist und, falls eine Behörde beteiligt ist, die Freigabe vorliegt. Den Zeitpunkt stimmen wir mit Ihnen und dem Sterbeort ab.
Rufen Sie uns an, bevor Sie selbst mehrere Stellen beauftragen. Wir klären mit Ihnen, ob eine Überführung nach Deutschland oder eine Bestattung im Ausland gewünscht ist und welche Unterlagen die beteiligten Stellen dafür benötigen. Die konkreten Schritte richten sich nach dem Land, dem Sterbeort und den zuständigen Behörden.